Markenbotschafter werden
Aus guter Erfahrung entsteht ein echter Vorteil: Wer BBSoft® weiterempfiehlt, profitiert.
Du bist von BBSoft® überzeugt und möchtest unsere Software weiterempfehlen? Dann werde Markenbotschafter und profitiere finanziell, wenn aus Deiner Empfehlung ein neuer BBSoft®-Kunde wird.
Wer kann Markenbotschafter werden?
Markenbotschafter kann grundsätzlich jeder werden, der BBSoft® aus Überzeugung weiterempfehlen möchte. Wichtig ist, dass Du unabhängig tätig bist und Freude daran hast, unsere Lösungen mit anderen zu teilen.
Das Programm richtet sich an externe Empfehlungen. Daher können Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit in einem Arbeits-, freien Dienst- oder vergleichbaren Vertragsverhältnis mit uns standen, leider nicht teilnehmen.
Wie wirst Du Markenbotschafter?
Ganz einfach: Du empfiehlst BBSoft® an ein Unternehmen oder eine Person weiter, für die unsere Software interessant sein könnte.
Du möchtest BBSoft® weiterempfehlen? Dann übermittle uns die Kontaktdaten einfach über unser Webformular. Wir kümmern uns um alles Weitere und nehmen Kontakt zur empfohlenen Person auf. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, informieren wir Dich und Du erhältst Deine Provision.
Wie profitierst Du davon?
Bei einem erfolgreichen Kaufvertragsabschluss erhältst Du eine Tippgeber-Provision in Höhe von 10% der Netto-Kaufsumme. [1]
Kleinunternehmer oder Privatpersonen in Deutschland können uns eine Privatrechnung ausstellen. Provisionen bis 600 € jährlich können steuerfrei sein. [2] Bitte prüfe im Zweifel selbst, welche steuerlichen Regelungen für Dich gelten.
- [1] Die Provision gilt nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags zwischen dem Geworbenen und uns für die Software BBSoft®. Die Provision berechnet sich mit 10 % der Netto-Kaufsumme der Software. Sie gilt unter anderem nicht für Dienstleistungen, Schulungen oder Wartungsgebühren. Die Provision wird pro Geworbenem beziehungsweise pro Kaufvertrag einmalig gewährt und auf ein Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- [2] Bitte prüfe eigenverantwortlich, ob und unter welchen Voraussetzungen Du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen kannst, zum Beispiel im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.